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Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Anspruchsvolle Aufgaben angehen: Immer mehr Institutionen suchen Mitarbeiter*, die soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Rehazentren, Pflegeheime oder Kureinrichtungen sowie Krankenkassen, Versicherungen und Verbände als Wirtschaftsunternehmen managen können. Eine spannende Aufgabe in einem aufstrebenden Bereich mit sicheren Zukunftsperspektiven erwartet die Absolventen.

  • Lern- und Arbeitsprozesse - Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse - Steuern von Qualitätsmanagementprozessen - Gestalten von Schnittstellen und Projekten - Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse - Führen und Entwickel

Abschluss: 'Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen' mit Prüfung IHK Für die Teilnahme erhalten Sie 40 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender.

Zielgruppe: Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen, die eine Leitungsfunktion anstreben und sich hierfür vorbereiten möchten oder an Führungskräfte, die Ihre Kenntnisse ergänzen bzw. vertiefen möchten.

Voraussetzungen: Allgemeinbildung: Ausnahmeregelung: Sonstige Bed.: Voraussetzungen: - Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder h

Grundlage: § 53 Abs. 1 und 2 sowie § 30 Abs. 5 BBiG; Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Abschluss
Fachwirt/in - Gesundheits- und Sozialwesen (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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