Inhalt
Transportvolumen und wirtschaftliche Bedeutung von Gefahrgut haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Fahrer, die sich für die in den Vorschriften definierten Gefahrguttransporte weiterqualifizieren möchten, benötigen eine Schulung. Wird die Prüfung im Anschluss an die Schulung bestanden, erhält der Teilnehmer eine auf fünf Jahre befristete ADR-Bescheinigung als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse. Der Basiskurs ist die für alle Fahrer für die Gefahrgutbeförderung vorgeschriebene Grundschulung. Wer Tanktransporte durchführen möchte, benötigt zusätzlich den Aufbaukurs Tanktransporte. Transporte von explosionsgefährlichen bzw. radioaktiven Stoffen setzen zusätzlich den jeweiligen Aufbaukurs (Klasse 1 für explosionsgefährliche Stoffe bzw. Klasse 7 für radioaktive Stoffe) voraus.
- Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Übung zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3
Abschluss: ADR-Schulungsbescheinigung nach schriftlicher Prüfung (45 Minuten) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung berechtigt diese den Teilnehmer, Stückgut und Schüttgut-Transporte von Gefahrgut (außer für Sto
Gültigkeit: 5 Jahre ab Datum der Prüfung.
Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer*
Voraussetzungen: Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Für das Führen eines Kraftfahrzeugs ist zusätzlich eine gültige Fahrerlaubnis, die zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss, erforderlich.
Grundlage: 8.2.1.2 ADR
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Sonstiges Merkmal
- Gefahrgutbeauftragte/r i
Gefahrgutfahrer/in