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Gefahrgutfahrer/-innen - Erstschulung: Basiskurs

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Transportvolumen und wirtschaftliche Bedeutung von Gefahrgut haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Fahrer, die sich für die in den Vorschriften definierten Gefahrguttransporte weiterqualifizieren möchten, benötigen eine Schulung. Wird die Prüfung im Anschluss an die Schulung bestanden, erhält der Teilnehmer eine auf fünf Jahre befristete ADR-Bescheinigung als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse. Der Basiskurs ist die für alle Fahrer für die Gefahrgutbeförderung vorgeschriebene Grundschulung. Wer Tanktransporte durchführen möchte, benötigt zusätzlich den Aufbaukurs Tanktransporte. Transporte von explosionsgefährlichen bzw. radioaktiven Stoffen setzen zusätzlich den jeweiligen Aufbaukurs (Klasse 1 für explosionsgefährliche Stoffe bzw. Klasse 7 für radioaktive Stoffe) voraus.

  • Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Übung zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3

Abschluss: ADR-Schulungsbescheinigung nach schriftlicher Prüfung (45 Minuten) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung berechtigt diese den Teilnehmer, Stückgut und Schüttgut-Transporte von Gefahrgut (außer für Sto

Gültigkeit: 5 Jahre ab Datum der Prüfung.

Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer*

Voraussetzungen: Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Für das Führen eines Kraftfahrzeugs ist zusätzlich eine gültige Fahrerlaubnis, die zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss, erforderlich.

Grundlage: 8.2.1.2 ADR

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Sonstiges Merkmal
Gefahrgutbeauftragte/r i
Gefahrgutfahrer/in

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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