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Gefahrgutfahrer/-innen - Erstschulung: Aufbaukurs Tank

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Tanktransporte spielen im Gefahrgutbereich eine große Rolle und erfordern besondere Kenntnisse unter anderem über die Eigenschaften der beförderten Stoffe, der eingesetzten Tankfahrzeugen und der zusätzlich nötigen Sicherheitsvorkehrungen. Die Anforderungen betreffen auch den Fahrzeugführer.

  • Allgemeine Vorschriften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen - IHK-Prüfung

Abschluss: Der Aufbaukurs Tanktransport schließt mit einer schriftlichen Prüfung (Dauer 45 Minuten) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt zur Durchführung von Tanktransporten gemäß den Gefahrgutvorschrif

Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer hängt von der des Basiskurses ab.

Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer*, die ihre Kompetenz auf Tanktransporte erweitern sollen.

Voraussetzungen: Gültige ADR Schulungsbescheinigung, mindestens Basiskurs. Für das Führen eines Kraftfahrzeugs ist zusätzlich eine gültige Fahrerlaubnis, die zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss, erforderlich. Deutsche Sprachkenntnisse in

Grundlage: 8.2.1.3 ADR

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Sonstiges Merkmal
Gefahrgutfahrer/in
Gefahrgutbeauftragte/r i

Termine

Termine in anderen Regionen. Bundesweite Suche: www.iwwb.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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