Inhalt
Fahrzeugführer benötigen für die Beförderung von Gefahrgut eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung. Diese Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist möglich, wenn rechtzeitig vor Ablauf eine Auffrischungsschulung besucht und die abschließende Prüfung bestanden wird.
Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen: - Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung mit praktischer Übung am Fahrzeug - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Abschluss: Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung (Dauer: 30 Minuten) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer ab. Sie verlängert im Erfolgsfall die Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung um fünf Jahre.
Gültigkeit: 5 Jahre ab letztem Gültigkeitsdatum.
Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer*, die ihre ADR-Schulungsbescheinigung verlängern sollen.
Voraussetzungen: Am Prüfungstag noch gültige ADR-Schulungsbescheinigung. Die Auffrischungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt dennoch das Ablaufdatum der vorhandenen Bescheinigung maßgebend.
Grundlage: 8.2.2.5 ADR
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer