Inhalt
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen-, oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten* bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung bei einem von der IHK anerkannten Schulungsanbieter schafft die Voraussetzung, die Prüfung vor der IHK ablegen zu können.
- Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie zur Vorlage bei der IHK zur Anmeldung für die Prüfung. Nach bestandener Prüfung erteilt die IHK einen Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter, der zur Wahrnehmung der Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten berechti
Gültigkeit: 5 Jahre ab Datum der Prüfung
Zielgruppe: Personen, die zur Bestellung als Gefahrgutbeauftragter vorgesehen sind.
Voraussetzungen: Keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Deutsche Sprachkenntnisse in Schrift und Wort.
Grundlage: § 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Sonstiges Merkmal
- Gefahrgutbeauftragte/r i