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Gabelstapler bedienen - Jährliche Unterweisung

Inhalt

Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben.

Voraussetzungen: - Mindestalter 18 Jahre - Besitz eines Gabelstaplerfahrausweises

Grundlage:- DGUV Vorschrift 68 - DGUV Vorschrift 1 - DGUV Grundsatz 308-001 - BetrSichV -Arbeitsschutzgesetz

Gültigkeit:1 Jahr

Alle Unternehmer (m/w/d) sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Durch diese sich wiederholende Sensibilisierung des Personals wird die Anzahl der Arbeitsunfälle minimiert. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen im Rahmen der jährlichen Unterweisung alle relevanten Themen, die die Arbeit in Ihrem Unternehmen und damit an Ihrem Arbeitsplatz sicherer macht.

  • Rechtliche Grundlagen - Unfälle mit Flurförderzeugen - Betriebsanweisung für Flurförderzeuge - Musterbetriebsanweisung - Sicherheitszeichen - Haftung des Flurförderzeugführers - Aktuelle Themen aus dem Unternehmen

Mindestteilnehmerzahl: 1

Zertifikat
Gabelstaplerfahrer/in (Staplerschein) i
Sonstiges Merkmal
Auffrischung (Lernzielniveau) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 3 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
07.12.24 WE Wochenende
Sa.
124  Frankenthaler Str. 56
67059 Ludwigshafen

max. 6 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Ludwigshafen
Terminhinweis:
1 Tag
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

10.12.24
Di.
124  s.o.

max. 6 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Ludwigshafen
Terminhinweis:
1 Tag
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

17.12.24
Di.
s.o.
124  s.o.

max. 6 Teilnehmer

Kursort: DEKRA Akademie GmbH Ludwigshafen
Terminhinweis:
1 Tag
Link: weitere Infos vom Anbieter und Anmeldung .­.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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