Inhalt
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge.
- rechtliche Grundlagen - Unfälle mit Flurförderzeugen - Betriebsanweisung für Flurförderzeuge - Musterbetriebsanweisung - Sicherheitszeichen - Haftung des Flurförderzeugführers - aktuelle Themen aus dem Unternehmen - Fahrprobe
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit: Ein Jahr
Zielgruppe: Alle Mitarbeiter*, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Flurförderzeugen.
Grundlage: DGUV Vorschrift 68 (alt BGV D27) / DGUV Vorschrift 1 (alt BGV A1), DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925), BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer