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Fremdfirmenkoordinator/-in

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Damit die Tätigkeiten einer Fremdfirma auf dem eigenen Betriebsgelände im Hinblick auf den Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz keine Gefährdung darstellt, müssen die Tätigkeiten der Fremdfirmen abgestimmt und koordiniert werden. Hierzu hat das Unternehmen, welches Fremdfirmen beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Fremdunternehmen einen Koordinator* zu bestimmen. Laut DGUV Vorschrift 1, § 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer Abs. 1 wird definiert, dass ein Aufsichtsführender mit Weisungsbefugnis (Fremdfirmenkoordinator) zu bestellen ist und allen Beteiligten bekannt gegeben werden muss.

  • DGUV Vorschrift 1, § 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer Abs. 1 - DGUV Information 215-830 (BGI 865) Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen - Arbeitsschutzgesetz - Unterweisung und Einweisung nach ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4 -

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Zielgruppe: Führungskräfte und Mitarbeiter eines Unternehmens, die mit dem Einsatz von Leihkräften und Fremdfirmen im Unternehmen zu tun haben und als Fremdfirmenkoordinator bestimmt sind oder werden sollen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, B

Voraussetzungen: - Technische Ausbildung und möglichst mehrjährige Berufserfahrung - Fähigkeit zur Personalführung und Mitarbeitermotivation

Grundlage: ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 215-830,

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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