Inhalt
Flurgesteuerte Brücken- und Hallenkrane sind in unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. In den Vorschriften der Berufsgenossenschaften ist daher festgelegt, dass jeder Kranführer* eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.
- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft - Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln - Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen - Persönliche Schutzausrüstungen - Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen - Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung - Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung - Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben - Verhalten bei Störungen - Praktische Übungen - Theorieprüfung und praktischer Einzeltest
Abschluss: Krantyp- und personenbezogener "Kranführerausweis" mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch).
Gültig: Der personenbezogene Kranführerausweis gilt unbefristet.
Zielgruppe: Alle Personen, die flurgesteuerte Hallenkrane bedienen oder bedienen werden.
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: Erfahrung in der Kranbedienung, Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen) und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Rechtliche Grundlage: DGUV Vorschrift 52 (BGV D6), DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921), DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV
Terminoption: auf Anfrage
- Zertifikat
- Kranführer/in i