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Evakuierungshelfer/-in - Erstschulung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung im Unternehmen Personen zu benennen (siehe § 10 ArbSchG). Um diese Aufgaben verantwortungsbewusst erfüllen zu können, bei Gefahrensituationen souverän und gelassen zu handeln, sind eine qualifizierte Ausbildung sowie regelmäßige Fortbildungen unerlässlich.

  • Rechtliche Grundlagen des Evakuierungsschutzes - Vorbeugender Evakuierungsschutz in Gebäuden - Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Evakuierungsschutz - DIN 14096 Teil A-C: Brandschutzordnung - Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung - Verh

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültigkeit: Wiederholungsschulung bei Bedarf (§ 12 ArbSchG)

Zielgruppe: Personen, die zum/zur Evakuierungshelfer/in bestellt werden sollen bzw. diese Funktion schon ausüben.

Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.

Grundlage: § 10 ArbSchG

Je nach Stand der Anmeldungen kann es sein, dass der Kurs nach Frankfurt verlegt wird.

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Sonstiges Merkmal
Evakuierungshelfer/in [privatrechtlich] (gemäß § 10 ArbSchG)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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