Inhalt
In diesem Modul werden Kenntnisse zu den Bereichen sozialrechtliche Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorschriften für den Güterkraftverkehr vermittelt. Es umfasst darüber hinaus Themen wie Lenk- und Ruhezeiten, Kontrolle der Fahrzeiten, Umgang mit Frachtbrief und Begleitpapieren sowie straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Im Rahmen der Weiterbildung gem. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) ist dieses Modul ein wichtiger Bestandteil. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, ein kombiniertes Wochenseminar zu buchen, welches alle fünf Module umfasst.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar erfüllen Sie den Nachweis der Kenntnisbereiche 2.1, 2.2 gem. Anlage 1 BKrFQV. - Gesetzliche Regelungen - Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr - Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften - Besondere Transporte - Lenk- und Ruhezeiten - Kontrolle der Fahrzeiten - Einweisung in die Bedienung digitaler Fahrtenschreiber
Abschluss: Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen 7 Zeitstunden teilnehmen, erhält er für dieses Modul keine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.
Gültigkeit: Innerhalb von 5 Jahren ist die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul in Kombination mit den Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer* im Güterkraftverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Voraussetzungen: Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE.
Grundlage: - Richtlinie 2003/59/EG - Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG) - Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) - V
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Abschlussart
- Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)