Inhalt
Die Nichteinhaltung sozialrechtlicher Vorschriften kann weitreichende finanzielle Folgen für Fahrpersonal und Unternehmer haben. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten die Kenntnisse über Neuerungen und Änderungen regelmäßig auf dem Stand gehalten werden. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse und klärt Sie über Zweifelsfälle aus der Praxis auf.
Nachweis des Kenntnisbereiches 2 gem. Anlage 1 BKrFQV Theoretischer Teil 1 (4,5 UE) - Gesetzliche Regelungen - Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr - Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften - Besondere Transporte Theoretischer Teil 2 (5 UE) - Lenk- und Ruhezeiten - Kontrolle der Fahrzeiten - Einweisung in die Bedienung digitaler Fahrtenschreiber
Abschluss: Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Gültigkeit: Innerhalb von 5 Jahren ist die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul in Kombination mit den Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Zielgruppe: Fahrer* im Güterkraftverkehr, die die Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachweisen müssen
Voraussetzungen: Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE
Grundlage: - Richtlinie 2003/59/EG - BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Abschlussart
- Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)