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Elektrofachkräfte und Elektrotechnisch unterwiesene Personen nach DGUV Vorschrift 1 - Jährliche Unterweisung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Unternehmer* sind durch die Berufsgenossenschaften verpflichtet, ihre Mitarbeiter über auftretende Gefahren und Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Speziell im Elektrobereich kann eine Vielzahl von Gefahren auftreten. Diese sind dem Einzelnen natürlich bekannt. Durch Routine und Termindruck kann die Berücksichtigung von Gefahren schnell in den Hintergrund gedrängt werden und es können Unfälle geschehen. Somit sollte die Verpflichtung durch die Berufsgenossenschaften nicht nur als leidiges Übel gesehen werden, sondern als Vorbeugungsmaßnahme zur Vermeidung potenzieller Unfälle. Durch umsichtiges und sicherheitsgerechtes Verhalten im Arbeitsalltag bleibt die Gesundheit der Mitarbeiter erhalten.

  • Grundlagen - Einführung in die Normen - DIN VDE 0105 - Teil 100 - Zuständigkeit in der Elektrotechnik - Sicheres Arbeiten - Tätigkeitsbereiche - Präventive Maßnahmen - Brandschutz in elektrischen Anlagen - Leitungsschutzschalter - Personenschutzschalter - Installationsarbeiten - Gefahren durch elektrischen Strom - Die fünf Sicherheitsregeln - Prüfungen in der Elektrotechnik - Gefahren beim messen in elektrischen Anlagen - Erste Hilfe - Brandschutz

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültig: Die Unterweisung muss einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden.

Zielgruppe: Alle Personen, die im Bereich Elektrotechnik beschäftigt sind bzw. Tätigkeiten ausüben.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an Ausbildungen zur Elektrofachkraft bzw. Elektrotechnischen unterwiesenen Person.

Rechtliche Grundlage: DGUV Vorschrift 1 (BGV A1 § 4.1)

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Sonstiges Merkmal
Elektrotechnisch unterwiesene Person (gem. DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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