Inhalt
In vielen Fällen können Brände von Brandschutzhelfern/-innen in der Entstehungsphase gelöscht werden. Ausgebildete Brandschutzhelfer/-innen sind in der ersten Phase eines Brandes wichtige Personen, die Schlimmeres verhindern können. Die DEKRA Akademie bereitet Sie praxisorientiert auf die Aufgaben eines/-r Brandschutzhelfers/-in vor.
Theorie: 1. Grundlagen im Brandschutz: - Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes - Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens - Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden - Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes - DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A - C 2. Brandschutzunterweisung: - Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung - Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern - Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen - Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege - Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr) Praxis:#WERT!
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit: Nach DGUV Information 205-023 wird alle 3-5 Jahre eine Wiederholungsschulung empfohlen.
Zielgruppe: Personen, die im Unternehmen die Funktion eines / einer Brandschutzhelfer/-in wahrnehmen sollen bzw. schon ausüben.
Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Grundlage: - § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 - Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2, Abs. 7.3
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
- Sonstiges Merkmal
- Brandschutzhelfer/in [privatrechtlich]