Inhalt
Durch die Berufsgenossenschaften sind alle Unternehmer verpflichtet, ihre Mitarbeiter* über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
- Rechtliche Grundlagen - Schwerpunkte aus den zutreffenden UVV und den Bedienungsvorschriften hinsichtlich der Unfallvermeidung - Überblick über rechtliche Neuerungen bzw. neue Vorschriften - Persönliche Schutzausrüstungen - Aktuelle Unfall- und Gefahrenschwerpunkte des Unternehmens - Auswertung vorliegender Gefährdungsanalysen - Maßnahmen zur Unfallvermeidung (unternehmens- und arbeitsbereichspezifisch) - Praktisches Üben und Sicherungsmaßnahmen im Umfeld
Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie
Gültig: Die Unterweisung muss einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
Zielgruppe: Personen, die Baumaschinen bzw. Krane bedienen.
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an Ausbildungen zum Baumaschinen- bzw. Kranführer.
Rechtliche Grundlage: DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), BetrSichV.
- Sonstiges Merkmal
- Auffrischung (Lernzielniveau) i