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Asbestarbeiten - Sachkunde TRGS 519, Anl. 4C - ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten + geringen Umfangs - Erstschulung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Wenn Ihr Betrieb Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen möchte, bei denen die Arbeiter mit Asbestprodukten umgehen müssen, ist Vorsicht geboten. Der Gesetzgeber hat deshalb den Arbeits- und Gesundheitsschutz geregelt; das Stichwort lautet 'TRGS 519'. Sogenannte ASI-Arbeiten dürfen danach nur durchgeführt werden, wenn Sie sicherstellen, daß die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für diese Arbeiten geeignet ist. Die personelle Ausstattung stimmt, wenn Sie sachkundige Personen beschäftigen. Bei uns erhalten Sie bzw. Ihre Mitarbeiter* im Fall der erfolgreichen Seminarteilnahme den Nachweis der Sachkunde. Der Gesetzgeber differenziert nach der Belastung der Arbeitnehmer. Der hier angezeigte Lehrgang bezieht sich auf alle Arbeiten an Asbestzementprodukten und auf Arbeiten geringen Umfangs. Die Arbeiten geringen Umfangs werden folgendermaßen definiert: (1) Arbeiten mit schwach gebundenem Asbest können als Arbeiten geringen Umfangs eingestuft werden, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung für das Gesamtobjekt (z.B. Anlage, Gebäude, Betriebsstätte) nachgewiesen wird, dass folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: 1. Für die Arbeiten werden nicht mehr als 2 Beschäftigte eingesetzt; 2. die bis zum Abschluss der Arbeiten mit Asbest erforderliche Gesamtarbeitsdauer einschließlich der vor Ort auszuführenden Nebenarbeiten nach Nummer 2.4, insbesondere der Reinigung, beträgt nicht mehr als vier Personenstunden (Freigabe-Messungen nach Nummer 14.5 zählen nicht zum Umfang der Arbeiten); 3. die Faserkonzentration überschreitet während der Arbeiten zu keinem Zeitpunkt 100 000 Fasern/m³.

  • Arten, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest - Asbestprodukte Erkennung, Messung, Grenz- und Richtwerte - Arbeitsschutz - Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 - Personelle Anforderungen - Bestimmungen zum Schutz der Umwelt - Asbest-Richtlinien

Abschluss: Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 4C

Gültigkeit: 6 Jahre ab dem Datum der Prüfung

Zielgruppe: Alle Personen, die sich mit dem Aus- und Abbau von Asbestzementprodukten (Platten, Rohre etc.) befassen. Interessenten aus dem Bereich Heizung/Klima/Sanitär, die bei der Sanierung von Geräten, Anlagen und Gebäudeteilen Umgang mit asbesthaltigen Produkten

Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen

Grundlage: Gefahrstoffverordnung, TRGS 519: Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Zertifikat
Asbestschein (Sachkundenachweis)

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