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Arbeitssicherheit - jährliche Unterweisung (UVV)

Inhalt

Durch die Berufsgenossenschaften sind alle Unternehmer verpflichtet, ihre Mitarbeiter* über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

  • Rechtliche Grundlagen - Schwerpunkte aus den zutreffenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hinsichtlich der Unfallvermeidung - Überblick über rechtliche Neuerungen bzw. neue Vorschriften - Sicherheitsbeauftragte - Persönliche Schutzausrüstungen - Gefahrstoffe - Brand- und Explosionsgefahr - Maschinen und Werkzeuge; Schweißen und Schneiden - Transportieren und Heben von Lasten; Stolperstellen - Arbeiten auf hoch- und tiefgelegenen Arbeitsplätzen - Arbeiten in Behältern und engen Räumen - Aktuelle Unfall- und Gefahrenschwerpunkte - Auswertung vorliegender Gefährdungsanalysen - Maßnahmen zur Unfallvermeidung (unternehmens- und arbeitsbereichspezifisch) - Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültig:

Zielgruppe: Alle Personen die in einem Unternehmen beschäftigt sind.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.

Rechtliche Grundlage: ArbSchG, BetrSichV., DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)

Sonstiges Merkmal
Fachkraft - Arbeitssicherheit [privatrechtlich] i
Auffrischung (Lernzielniveau) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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