Inhalt
Spezialseminar für Unternehmer, Fahrer und Disponenten
Seit dem 01. Mai 2006 ist für Neuzulassungen von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t zGM der Digitale Tachograf Pflicht. Dies gilt auch für Fahrzeuge über 2,8 t zGM, wenn ein Anhänger gezogen werden soll. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) liefert, die, zum Betrieb des Gerätes notwendigen Karten an die Ausgabestellen der Länder. Unternehmer und Fahrer können entsprechende Anträge bei den zuständigen Stellen stellen.
Wichtig ist, dass ein Fahrer ein Fahrzeug mit digitalem Tachografen nur führen darf, wenn er über eine Fahrerkarte verfügt. Ansonsten drohen Bußgelder.
Dieses Seminar vermittelt zunächst den aktuellen Sachstand zu den wesentlichen Vorschriften des Verkehrssozialrechts mit ihren Neuerungen. Im Mittelpunkt steht dann eine praxisbezogene Unterweisung zur Bedienung des Digitalen Tachographen, verbunden mit der Möglichkeit der Auswertung erzeugter Daten unter Zuhilfenahme der unterschiedlichen Ausdruckmöglichkeiten.
Auf Wunsch kann ein Unterweisungsnachweis gemäß Art. 33 EU (VO) Nr. 165/2014 ausgestellt werden.
- Abschlussart
- Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)