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Das Digitale Kontrollgerät

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Spezialseminar für Unternehmer, Fahrer und Disponenten
Seit dem 01. Mai 2006 ist für Neuzulassungen von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t zGM der Digitale Tachograf Pflicht. Dies gilt auch für Fahrzeuge über 2,8 t zGM, wenn ein Anhänger gezogen werden soll. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) liefert, die, zum Betrieb des Gerätes notwendigen Karten an die Ausgabestellen der Länder. Unternehmer und Fahrer können entsprechende Anträge bei den zuständigen Stellen stellen.
Wichtig ist, dass ein Fahrer ein Fahrzeug mit digitalem Tachografen nur führen darf, wenn er über eine Fahrerkarte verfügt. Ansonsten drohen Bußgelder.
Dieses Seminar vermittelt zunächst den aktuellen Sachstand zu den wesentlichen Vorschriften des Verkehrssozialrechts mit ihren Neuerungen. Im Mittelpunkt steht dann eine praxisbezogene Unterweisung zur Bedienung des Digitalen Tachographen, verbunden mit der Möglichkeit der Auswertung erzeugter Daten unter Zuhilfenahme der unterschiedlichen Ausdruckmöglichkeiten.
Auf Wunsch kann ein Unterweisungsnachweis gemäß Art. 33 EU (VO) Nr. 165/2014 ausgestellt werden.

Abschlussart
Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
07.05.21 Beginnt laufend 17:00 - 21:00 Uhr Abends
Fr.
79 
zzgl. MwSt. (inkl. Schulungsunterlagen)
Burgstraße 40
67659 Kaiserslautern

max. 25 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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