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Master - Sportökonomie

Sportökonomie (Master of Arts)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Arts im Studiengang Sportökonomie

Abschluss: Master of Arts

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossenes Bachelor- bzw. Diplom-Studium in einem ähnlich positionierten Studiengang z. B. Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Sportökonomie/Sportmanagement, Sportwissenschaften; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Näheres siehe bitte Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
Forschungsmethoden, Strategische Unternehmensführung: Managementprozess und Leadership sowie Strategieimplementierung und Unternehmenskultur; Kommunikation und Verhandlung; Sportökonomik - Volkswirtschaftslehre und Sport; Forschung und Entwicklung in Sportmärkten; Eventmanagement undTourismus im Sport; Vermarktung und Vertrieb in Sportmärkten; Fallstudien Sportmanagement und Sportmarketing; Vorbereitungsseminar zur Master-Thesis, Unternehmertum, Master-Thesis

- Lehrgangsmaterial:

Online-Module (Studienbriefe, Fallstudien, Seminare etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 3354 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 32,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module (Studienbriefe, Fallstudien, Seminare etc.)

Begleitender Unterricht: mehrere 2- oder 3-tägige Seminare (an insgesamt 32 Tagen) an einem Studienzentrum der DHfPG oder in digitaler Form

  • Nah-Unterricht: 341 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 161015

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 9360 
24 Raten zu 390 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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