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Psychologische/r Berater/in-Personal Coach

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit als Psychologische/r Berater/in

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre, mittlerer Bildungsabschluss, Berufsausbildung und ein Jahr Berufserfahrung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Einführung in die psychologische Beratung - Kommunikation mit Klienten - Coaching-Techniken und Methoden - Der Beratungsprozess - Lebensbereiche in Balance: Work-Life-Balance - Familie und Partnerschaft in der Beratung - Konfliktmanagement: Eskalation, Deeskalation, Mediation - Autonomie und Souveränität durch Selbstregulation - Besondere Themen in der Beratung - Psychische, psychiatrische und neurologische Störungsmuster - Selbstentwicklung als Berater steuern - Der Weg in die Selbständigkeit

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe,

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 413 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe,

Begleitender Unterricht: 2 fakultative Seminare

  • Nah-Unterricht: 34,5 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7282514c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen. Kosten für die fakultativen Seminare: jeweils 190,00 EURO

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Psychologische/r Berater/in [privatrechtlich]
Personal Coach [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2390 
12 Raten zu 166.00 EUR - Nah-Kurskosten: 398.00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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