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Lerncoach

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten von Lerntechniken für eine Schülerhilfe

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 23 Jahre - mittlerer Bildungsabschluss - erste berufliche Erfahrungen im pädagogischen, sozialen oder therapeutischen Bereich - Multimedia-PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen Lerncoaching - Entwicklung im Kindesalter - Schulfähigkeit - Einflüsse auf die Entwicklung schulischer Leistungen - Lernvoraussetzungen - Lerntechniken - Legasthenie und Lese-Rechtschreib-Störung LRS - Rechenstörung und Dyskalkulie - Hochbegabung - Englisch-Förderung - ADS und ADHS - von der Diagnose zur Förderung: Lerncoaching in der Praxis - Gesprächsführung - Migration, Kultur und Mehrsprachigkeit - Die Trainerpersönlichkeit - Marketing

- Lehrgangsmaterial:

16 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 16 Monate, gesamt 413 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 16 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ein 3-tägiges Seminar wahlweise Präsenz oder Online

  • Nah-Unterricht: 21 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7289415

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Lerncoach [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2528 
16 Raten zu 158 EUR, kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

16 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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