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Kosmetiker/in (SGD)

Geprüfte/r Kosmetiker/in (SGD)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine Tätigkeit als Kosmetiker/in (Beratung zu kosmetischen Produkten und Dienstleistungen und Durchführung gängiger kosmetischer Behandlungen)

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen; techn. Voraussetzung: Abspielgerät für DVD, Fotoapparat und - falls Nutzung des Online-Campus gewünscht - Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
u. a. Beurteilung der Haut - Reinigung der Haut - Behandlung für Hände und Fingernägel - Kosmetikrecht - Pflegeprodukte anwenden - Behandlungen für Füße und Fußnägel - Gesichtsmassage - Körperbehandlungen - Make up - Naturkosmetik - Ernährung, Bewegung, Entspannung - Präsentieren und Verkaufen von Waren und Dienstleistungen - Kommunikation - Wege in die Selbständigkeit

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, 10 Online-Videos, 1 Begleitheft, 1 Arbeitsmappe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 15 Monate, gesamt 710 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 11 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, 10 Online-Videos, 1 Begleitheft, 1 Arbeitsmappe

Begleitender Unterricht: zwei Seminare zu je 20 Unterrichtsstunden in Bad Münster am Stein-Ebernburg

  • Nah-Unterricht: 30 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7265013c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachkraft - Kosmetiker/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2355 
15 Raten zu 142.00 EUR - sonstige Kosten: 225.00 EUR , kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

15 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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