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Fachwirt/in - Fitness (Handlungsspezifische Qualifikationen) [IHK geprüft]

Fitnessmanager

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" der Prüfung zum/zur Fitnessfachwirt/in vor der IHK Saarland gemäss Besondere Rechtsvorschriften der IHK Saarland vom 12.11.2008

Abschluss: Fortbildungsprüfung gemäss der Besonderen Rechtsvorschriften der IHK Saarland vom 12.11.2008

Teilnahmevoraussetzungen:
Berufspraxis
techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
erfolgreich absolvierter Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", der nicht länger als 5 Jahre zurückliegt sowie - je nach Vorbildung - ein oder mehrjährige Berufspraxis; im Einzelnen siehe § 2 der o. g Rechtsvorschriften

Lehrgangsinhalte:
Spezielle betriebswirtschaftliche Aspekte im Fitnessbereich - Trainingswissenschaft - Sportmedizin - Aspekte der Ernährungswissenschaften - Praxis des präventiven Fitnesstrainings

- Lehrgangsmaterial:

18 Lehrbriefe, Übungskatalog

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 11 Monat, gesamt 710 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 15 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 18 Lehrbriefe, Übungskatalog

Begleitender Unterricht: an 6 Tagen an verschiedenen Orten (insgesamt 56 Unterrichtsstunden)

  • Nah-Unterricht: 56 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 596515

Pandemiebedingt finden die Präsenzphasen z. Zt. virtuell statt.

Abschluss
Fachwirt/in - Fitness (Prüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der jeweiligen IHK) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2223 
1202.09
Fernunterricht

11 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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