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Ausbildung der Ausbilder/innen (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009

Teilnahmevoraussetzungen:
Berufspraxis und Berufstätigkeit in der Hotellerie, im Gastgewerbe oder im Sportmanagement, Grundkenntnisse im Umgang mit Computer und Internetrecherche; techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
persönliche und fachliche Eignung gemäß §§ 28 - 30 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23.03.2005 in der Fassung vom 05.02.2009

Lehrgangsinhalte:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenen mitwirken, Auszubildende individuell begleiten - Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen - Prüfungsvorbereitung - Lernkultur gestalten

- Lehrgangsmaterial:

2 Lehrbriefe, 3 Webcasts, Online-Test

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 2 Monate, gesamt 86 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 2 Lehrbriefe, 3 Webcasts, Online-Test

Begleitender Unterricht: 1 digitales Seminar

  • Nah-Unterricht: 11 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 597915

Die Industrie- und Handelskammern erheben Prüfungsgebühren in unterschiedlicher Höhe.

Zertifikat
AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 498 
2 Raten zu 249.00 EUR
Fernunterricht

2 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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