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Pflegeassistenz

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Gegenwärtig verzeichnet die ambulante Alten- und Krankenpflege eine Zunahme von
Patienten mit chronischen Erkrankungen, Schwerstpflegebedürftigen und Patienten mit
komplexen Krankheitsbildern.
Zusätzlich wird aufgrund der demografischen Entwicklung der Anteil der alten Menschen
signifikant ansteigen, gleichzeitig wird der Anteil der jungen Menschen unter 20 Jahren im
Jahre 2050 auf unter 20% zurückgehen.
Der Lehrgang Pflegeassistenz beinhaltet einen 120 Unterrichtsstunden umfassenden
theoretischen Unterricht und ein zweiwöchiges (80h) Praktikum.

Diese Ausbildung beinhaltet:
Erste-Hilfe-Grundausbildung
Grundlagen der allgemeinen Pflege

  • Pflegewissenschaftliche Grundlagen
  • Der pflegebedürftige Mensch
  • Hygiene
  • Rückenschonende Arbeitsweisen
  • Raumgestaltung/Pflegebett
  • Mobilisation
  • Lagerungen/Betten
  • Anatomische Grundlagen
  • Wahrnehmung und Beobachtung
  • Körperpflege
  • Ausscheidung
  • Ernährung

Grundlagen der speziellen Pflege

  • Physikalische Therapie
  • Wund- und Verbandlehre
  • Prä- und postoperative Pflege
  • Arzneimittellehre
  • Sterben/Schmerzen
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Grundlage der Krankheitslehre

Spezielle Erkrankungen des alten Menschen (Demenz)
Notfälle in der Pflege
14-tägiges Pflegepraktikum

  • Mithilfe in der Grund- und Behandlungspflege

Abschlusslehrgang/Lernzielkontrolle/Erfahrungsaustausch
Zielgruppe:
Wiedereinsteiger in die Pflege
Personen, die sich beruflich orientieren möchten bzw. Ihre Angehörigen pflegen wollen.

Abschluss
Fachkraft - Pflegeassistenz [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i
Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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