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Meistervorbereitung Teile III - IV

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Teil III
Buchführung
Jahresabschluss und Grundzüge der Auswertung
Kosten und Leistungsrechnung
Personalwesen
Marketing
Organisation
Finanzierung
Planung und Gründung eines Betriebes
Rechtliche und steuerliche Grundlagen
Bürgerliches Recht
Handwerks und Gewerberecht
Mahn und Klageverfahren
Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckung
Arbeitsrecht
Steuern
Sozial und Privatversicherungen

Teil IV
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen
Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten
Einstellung von Auszubildenden
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließen

Gesellenprüfung im Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Abschluss:
Meisterprüfung im Handwerk

Förderung gemäß AFBG möglich (Info bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten sowie den Handwerkskammern)

Anmeldeschluss:

Anmeldung bei Madeleine Wagner
Telefon: 0631 3677-173
Telefax: 0631 3677-267
Email: mwagner@hwk-pfalz.de

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 5 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
21.01.21 - 06.11.21
Do. und Sa.
kostenlos Im Stadtwald 15
67663 Kaiserslautern

Donnerstag von 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr, Samstag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

weitere Infos.­.­.­

25.01.21 - 19.03.21
Mo. und Fr.
kostenlos s.o.

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.15 Uhr

weitere Infos.­.­.­

13.09.21 - 04.11.21
Mo. und Do.
kostenlos s.o.

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.15 Uhr

weitere Infos.­.­.­

16.09.21 - 28.05.22
Do. und Sa.
kostenlos s.o.

Montag, Dienstag und Donnerstag von 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr

weitere Infos.­.­.­

12.09.22 - 04.11.22
Mo. und Fr.
kostenlos s.o.

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.15 Uhr

weitere Infos.­.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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