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Baumaschinenführer (Fahrausweis für Erdbaumaschinen)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Unser Seminar bietet Ihnen eine theoretische und praxisorientierte Schulung zur Nutzung von Baumaschinen (Radbagger, Kettenbagger, Radlader, Straßenwalze).

  • Rechtliche Grundlagen
  • Anforderungen an den Maschinenführer
  • Maschinentypen-Begriffsbestimmungen u. Anschlagsvorrichtungen
  • Gefahrenanalyse, Unfallverhütung
  • PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
  • Allgemeine Anforderungen für den Betrieb
  • Arbeiten mit Erdbaumaschinen allgemein (Radbagger, Kettenbagger, Radlader)
  • Sichern und Pflegen der Maschinen
  • Persönliche Sicherheit des Fahrers

Zusätzlicher Unterricht samstags von 8:00-16:30 Uhr

Abschluss
Baumaschinenführer/in (PrüfO vom 12.12.77)
Zertifikat
Erdbaumaschinenführer/in
Sonstiges Merkmal
Führerschein (professionelle Fahrerlaubnis) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 4 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
06.03.18 - 24.03.18 18:00 - 21:00 Uhr Abends
Mo., Mi. und Sa.
620 
zzgl. 12,00 Euro Lehrgangsunterlagenmit Bildungsgutschein 597 Euro
Loebstraße 18
54292 Trier

max. 12 Teilnehmer

12.03.19 - 30.03.19 18:00 - 21:00 Uhr Abends
Di., Do. und Sa.
620 
zzgl. 10,00 Euro Lehrgangsunterlagenmit Bildungsgutschein 597 Euro
s.o.

max. 12 Teilnehmer

15.10.19 - 09.11.19 18:00 - 21:00 Uhr Abends
Di., Do. und Sa.
s.o.
620 
zzgl. 10,00 Euro Lehrgangsunterlagenmit Bildungsgutschein 597 Euro
s.o.

max. 12 Teilnehmer

25.08.20 - 19.09.20 18:00 - 21:00 Uhr Abends
Di. und Sa.
620 
zzgl. 12,00 Euro Lehrgangsunterlagen
s.o.

max. 12 Teilnehmer

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Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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