Inhalt
Die berufs- und arbeitspädagogische Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft fordert, dass alle Ausbilder über die fachliche Eignung hinaus berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse durch die Ausbildereignungsprüfung nachweisen. Darüber hinaus befreit der Ausbilderschein von Teil IV der Handwerksmeisterprüfung.
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Ausbilder-Eignungsverordnung
- Zertifikat
- AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i