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Nachschulung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Schulung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) gilt nicht ein Leben lang!
Eine eintägige Nachschulung ist in der Regel alle 2 bis 3 Jahre nach der Erstschulung oder nach einer bereits abgelegten Nachschulung durchzuführen.Das Tagesseminar vermittelt eine Übersicht über die Änderungen und Neuerungen der einschlägigen Vorschriften und Normen der Elektrotechnik.
Sollte keine Nachschulung erfolgen, wird die Qualifikation zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ungültig.
Inhalte

Auffrischung der Grundkenntnisse
Änderungen und Neuerungen im Bereich der Elektroinstallationstechnik
Theoretischer Wissenstest

Zertifikat
Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 5 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
16.11.19 08:00 - 15:00 Uhr WE Wochenende
Sa.
195  August-Horch-Str. 8
56070 Koblenz

Lehrgangsdauer:8 Stunden

sa, 8:00 bis 15:00 Uhr

04.04.20 08:00 - 15:00 Uhr WE Wochenende
Sa.
s.o.
195  s.o.

Lehrgangsdauer:8 Stunden

sa, 8:00 bis 15:00 Uhr

28.11.20 08:00 - 15:00 Uhr WE Wochenende
Sa.
s.o.
195  s.o.

Lehrgangsdauer:8 Stunden

sa, 8:00 bis 15:00 Uhr

24.04.21 08:00 - 15:00 Uhr WE Wochenende
Sa.
s.o.
265  s.o.

Lehrgangsdauer:8 Stunden

sa, 8:00 bis 15:00 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

20.11.21 08:00 - 15:00 Uhr WE Wochenende
Sa.
s.o.
265  s.o.

Lehrgangsdauer:8 Stunden

sa, 8:00 bis 15:00 Uhr

Weitere Kursinfos und Anmeldung

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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