Nachschulung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Dieses Angebot ist abgelaufen.
Inhalt
Die Schulung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) gilt nicht ein Leben lang! Eine eintägige Nachschulung ist in der Regel alle 2 bis 3 Jahre nach der Erstschulung oder nach einer bereits abgelegten Nachschulung durchzuführen.Das Tagesseminar vermittelt eine Übersicht über die Änderungen und Neuerungen der einschlägigen Vorschriften und Normen der Elektrotechnik. Sollte keine Nachschulung erfolgen, wird die Qualifikation zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ungültig. Inhalte
Auffrischung der Grundkenntnisse Änderungen und Neuerungen im Bereich der Elektroinstallationstechnik Theoretischer Wissenstest
Zertifikat
Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)
Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.
Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.