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Tagesseminar zum Schutz vor Laserstrahlung - Sachkunde für Laserschutzbeauftragte
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Wer Anlagen oder Maschinen betreibt, die Laserstrahlen erzeugen, sollte Sachkenntnisse über die sicherheitsrelevanten Eigenschaften von Laserstrahlung und zur Vermeidung von Unfällen und Schäden durch Laserstrahlung besitzen.
Die Berufsgenossenschaften verlangen bei Lasereinrichtungen der Klassen 3M, 3B und 4 vom Unternehmer die Bestellung eines Sachkundigen Laserschutzbeauftragten (DGUV Vorschrift 11: Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung).
Im Tagesseminar werden Kenntnisse vermittelt, die zur Erfüllung der Aufgaben des Laserschutzbeauftragten erforderlich sind. Dabei wird der aktuelle Stand der Richtlinien, Normen und Gesetze zu Grunde gelegt und es wird auf Änderungen und Ergänzungen eingegangen, die sich im Laufe der Zeit ergeben haben.
Physikalische und technische Grundlagen: Entstehung und Eigenschaften von Laserstrahlung, Betriebsarten der Laserstrahlquelle
Biologische Wirkung von Laserstrahlung: Wirkung auf biologisches Gewebe, Grenzwerte/Beispielrechnungen
Lasersicherheit und -schutz: Klassifizierung von Laseranlagen, Schutzmaßnahmen/ Laserschutzfilter
Demonstration von Schutzeinrichtungen am Laser: Strahlquellen, Handhabungssysteme, Sicherheitseinrichtungen
Gefahrstoffe und Schutzmaßnahmen: Entstehung, Wirkung und Entsorgung von Rauch und Gasen
Rechtliche Grundlagen: Gesetze, Richtlinien, Normen, Unfallverhütungsvorschriften
Der Laserschutzbeauftragte: Aufgaben und Verantwortung
Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein Sachkunde-Zertifikat bestätigt.
Zur Auffrischung und Aktualisierung der Kenntnisse wird auch langjährigen Laserschutzbeauftragten und Sachkundigen die Teilnahme empfohlen
- Zertifikat
- Laserschutzbeauftragte/r (gem. § 5 Absatz 2 der OStrV)