Inhalt
Die Intrahandelsstatistik erfasst den gegenseitigen tatsächlichen Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Ergebnisse werden sowohl in der Politik, der Forschung als auch von Wirtschaftsunternehmen genutzt, um z. B. Analysenüber die eigene Wettbewerbsfähigkeit durchzuführen und neue Strategien zu entwickeln.
Alle Unternehmen, deren innergemeinschaftliche Warenbewegungen bezogen auf die Versendung den Wert von 500.000€ oder bezogen auf den Eingang 800.000€übersteigen, sind verpflichtet, monatlich entsprechende Intrastat-Meldungen abzugeben.
Das Seminar soll Möglichkeiten aufzeigen, die statistischen Meldungen korrekt und effizient zu erstellen und gibt Antworten u. a. auf folgende Fragen: Was muss wie gemeldet werden? Wer ist in Sonderfällen (z.B. bei Reihen- und Dreiecksgeschäften) meldepflichtig? Welche Meldeverfahren (diverse elektronische Verfahren via Internet) gibt es?
Seminarschwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen (einschl. Ordnungswidrigkeiten)
- Gegenstand der Außen- und Intrahandelsstatistik
- Auskunfts-/Meldepflicht im Intrastat-Erhebungssystem
- Intrahandelsstatistik und Umsatzsteuerrecht
- Vereinfachungen, Befreiungen und Meldeschwellen
- Erhebungsmerkmale und ihre Definitionen (z.B. Statistischer Wert)
- Vorstellung der elektronischen Meldewege
- Abgabetermine
- Berichtigungsmeldungen (Gutschriften und Retouren)
- Behandlung ausgesuchter Warenbewegungen anhand von Beispielen (Lohnveredelung, Dreiecks-, Reihengeschäfte, Werklieferungen, Konsignationslager usw.)
- AHStat-Statistikgesetzgebung\'FRIBS\' (2022)
Weitere Informationen