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Weiterbildung Bus + LKW (gem. BKrFQG) - Blockwoche, 56 Stunden

Inhalt

Blockunterricht (alle Seminare für Bus und LKW zusammen)

Weiterbildung von aktiven und inaktiven Bus- und LKW-Kraftfahrern (gem. BKrFQG) mit den bereits vorhandenen Führerscheinklassen C1, C1E, C, C/CE, D1, D1E, D, D/DE, um die vorgeschriebene Schlüsselnummer 95 zur Berechtigung der Berufsausübung als Kraftfahrer zu erlangen bzw. zu erhalten.

Ziel:

  • Berechtigung zum Führen von gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen der entsprechenden Gewichtsklassen für
 den Personen- und Gütertransport

Grobziele der Maßnahme:

  • Erwerb der Schlüsselnummer (95) für den gewerblich genutzten Führerschein im Personen- und Gütertransport

Feinziele der Maßnahme:

  • Aktualisierung und Vertiefung des vorhandenen Wissens und Entwicklung der Fähigkeiten, dieses anzuwenden
 und vorgegebene Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten

Zielgruppe:

  • Alle Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr über 3,5 to zGM

Dauer:

  • 8 Tage

Inhalte:

  • Theoretische Ausbildung aus allen relevanten Wissensgebieten gemäß BKrFQG

Lernvoraussetzungen:

  • Inhaber der Fahrerlaubnisklasse D1 oder D1E oder D oder D/DE oder C1 oder C1E oder C oder C/CE
  • Deutsch in Wort und Schrift

erforderliche räumliche Ausstattung:

  • Zugelassene und entsprechend ausgestattete Räume nach BKrFQG

Bildungszentrum und
Fahrschule Roth
Von-Rosen-Str. 1-3
66482 Zweibrücken

Ansprechpartner:
Herr Rainer Schmidt
Tel. 06332 - 566 899 40
Email: r.schmidt@fahrschule-roth.de

Zertifikat
Busfahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse D)
Abschlussart
Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt halbjährlich 08:00 - 17:00 Uhr Ganztägig
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
540  Von-Rosen-Str. 1-3
66482 Zweibrücken

max. 10 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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