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Verkehrspilotenlizenz ATPL(H) VFR

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Verkehrspilotenlizenz (Hubschrauber) ATPL(H) nach EASA Teil-FCL

Abschluss: Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 17 Jahre; techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 21 Jahre, flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1, Inhaber einer PPL(H) in Übereinstimmung mit ICAO Anhang 1, Nachweis ausreichender Kenntnisse in Mathematik, Physik, Englisch

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht - Hubschrauberzelle und Systeme - Instrumentierung - Masse und Schwerpunkt - Flugleistung - Flugplanung und Überwachung - Menschliches Leistungsvermögen - Meteorologie - allgemeine Navigation - Funknavigation - Betriebliche Verfahren - Aerodynamik - Funksprechverfahren

- Lehrgangsmaterial:

13 Fachgebiete, die online (WBT/CBT) zur Verfügung gestellt werden

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 568 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 22 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 13 Fachgebiete, die online (WBT/CBT) zur Verfügung gestellt werden

Begleitender Unterricht: obligatorisch

  • Nah-Unterricht: 114 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 586713

Die Prüfbehörde erhebt Melde- und Prüfungsgebühren. Minimale Lehrgangsdauer 18 Wochen, maximale Dauer 18 Monate.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 7695 
6 Raten zu 341.67 - Nah-Kurskosten: 5525.00 EUR - sonstige Kosten: 120.00 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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