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Master - Medizinalfachberufe

Master-Studiengang Medizinalfachberufe (M.A.)

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Arts im Studiengang Medizinalfachberufe

Abschluss: Master of Arts

Teilnahmevoraussetzungen:
Abgeschl. Hochschulstudium mit dem Abschluss Bachelor oder Diplom in den Bereichen Gesundheitswissenschaften, Therapiewissenschaften, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Altenpflege oder Gesundheits- und Krankenpflege oder weitere mit der Abschlussnote mind. befriedigend - Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Teilnahmevoraussetzungen

Lehrgangsinhalte:
Empirische Forschung - Qualitative und quantitative Forschungsmethodologie - Evidenzbasierte Therapie - Kommunikation und Leitungskompetenz - Projektmanagement und Organisationsentwicklung - Innovationsmanagement - Gesundheitsmanagement - Handrehabilitation - Neuroprothetik

- Lehrgangsmaterial:

Pflicht- und Wahlmodule (Studienhefte und E-Books)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 30 Monate, gesamt 2967 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 23 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Pflicht- und Wahlmodule (Studienhefte und E-Books)

Begleitender Unterricht: 44,5 Tage fakultativ (356 Std.)

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 159415

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 9825 
30 Raten zu 297.00 EUR - Prüfungskosten: 915.00 EUR
Fernunterricht

30 Monate

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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