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Master - Integrative Stadt-Land-Entwicklung

Master-Fernstudiengang Integrative StadtLand-Entwicklung

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Science im Studiengang Integrative StadtLandEntwicklung

Abschluss: Master of Science

Teilnahmevoraussetzungen:
akademischer Abschluss (Diplom oder Bachelor) mit mind. 180 Credits in den Studiengängen Architektur oder vergleibaren Studienrichtungen - mind. 2-jährige einschl. Berufspraxis

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Teilnahmevoraussetzungen - Näheres beim Institut erfragen

Lehrgangsinhalte:
Architektur und Baukultur - Stadtentwicklung - Regionalentwicklung, Regionalmanagement, Landschaftsplanung - Geografie und geografische Informationssysteme - Technische Infrastruktur und Schrumpfung - Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturen - Betriebswirtschaft und regionale Kreisläufe - Sozialwissenschaften und lokale Lebenskultur - Moderation, Mediation- und kommunikationswissenschaften - Kommunikationsdesign und Präsentation - Wissenschaftliches Arbeiten

- Lehrgangsmaterial:

15 Grund- bzw. Aufbaukurse

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 30 Monate, gesamt 3225 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 25 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 15 Grund- bzw. Aufbaukurse

Begleitender Unterricht: 8 Tage (je 10 Std.)

  • Nah-Unterricht: 80 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 156214

Monatliche Ratenzahlung möglich, zzgl. Ratenzahlungsgebühr je Semester.

Abschluss
Master of Science (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i
ESCO-Synonym
Master of Science (Studium) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 12500 
10 Raten zu 1250.00 EUR
Fernunterricht

30 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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