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Entspannungsverfahren dienen der Verringerung körperlicher und geistiger Anspannung oder Erregung. Dabei besteht eine enge Verbindung zwischen körperlicher Entspannung und dem Erleben von Gelassenheit, Zufriedenheit und Wohlbefinden. Im Rahmen psychiatrischer Arbeit sind Entspannungsverfahren ein wichtiges therapeutisches Angebot. Dabei wird Entspannung als ein (psycho-)therapeutisches Basisverfahren verstanden, das alleine, aber auch in Verbindung mit anderen therapeutischen Methoden wirksam wird.
Der Schwerpunkt der Ausbildung zum Entspannungstrainer liegt auf der Progressiven Muskelrelaxation (PMR) nach Dr. Edmund Jacobson. Die Progressive Relaxation als ein an der Muskulatur ansetzendes Entspannungsverfahren gilt als eines der am besten erforschten und entsprechend auch klinisch bedeutsamsten Entspannungsverfahren. Im Rahmen der Ausbildung lernen Sie die PMR ausführlich kennen, welche als klassisches Entspannungsverfahren den Schwerpunkt in Richtung der Wahrnehmung von psychophysischer Entspannung legt. Dabei erhalten Sie die Möglichkeit zur Selbsterfahrung und üben diese Methode praktisch. Darüber hinaus lernen Sie, diese Methode didaktisch und methodisch korrekt anzuleiten.
Ergänzend erhalten Sie einen Einblick in die Verfahren des Autogenen Trainings (Grundstufe) nach Johannes Heinrich Schultz und der Integrierten Entspannung sowie einen Überblick über die Stellung der Entspannungsverfahren in der Psychiatrie und Psychotherapie sowie deren Indikation und Kontraindikation.
Die Ausbildung endet mit einer Leistungskontrolle. Hierzu müssen die Teilnehmenden eine Entspannungseinheit eigenverantwortlich durchführen und durch eine entsprechende Aufzeichnung dokumentieren. Zu dieser aufgezeichneten Entspannungseinheit erhalten sie von der Kursleitung ein qualifiziertes Feedback. Erst durch diese dokumentierte Umsetzung in die Praxis wird den Teilnehmenden das Zertifikat "Entspannungstrainer Schwerpunkt Progressive Muskelrelaxation" ausgestellt.
Die Teilnahme an der Ausbildung zum Entspannungstrainer setzt die Bereitschaft zur kontinuierlichen Umsetzung von Entspannungstrainings im eigenen beruflichen Aufgabenbereich voraus. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Entspannungstrainer ermöglicht aufgrund der Ausbildungszeit von 24 Zeitstunden (drei Module mit jeweils acht Zeitstunden) die Anerkennung als Kursleitung nach § 20 SGB V. Diese kann erfolgen, sofern die Teilnehmenden über die entsprechenden Grundvoraussetzungen verfügen. Diese Grundvoraussetzungen können je nach berufliche
Die Akkreditierung der Veranstaltung ist bei der BÄK und der RbP-Registrierung beruflich Pflegender GmbH beantragt.
- Abschlussart
- TRAINER/IN (private Abschlüsse) i