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Wohngruppenleiter/in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Fachkenntnissen für eine berufliche Tätigkeit als Wohngruppenleiter/in

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre, erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs "Seniorenbetreuer/in"

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Das Leben im Alter - Wohnformen für Senioren im Vergleich - Raumaufteilung, Einrichtung und Ausstattung - Rechtliche und finanzielle Aspekte - Sozial- und Gruppenverhalten - Interkation und Entscheidungsprozesse - Einsatz von ordnenden Faktoren in der Seniorenarbeit - Einrichtung einer Heilpflanzen-Hausapotheke - Schlafstörungen - Sucht und abhängiges Verhalten - Gärtnern in der Seniorengemeinschaft - Sportliche Betätigung - Haustiere in der Seniorengemeinschaft - Belastungen und Gesundheitsrisiken - Physiologie vegetativer Stressreaktionen - Ergonomie und Arbeitssicherheit

- Lehrgangsmaterial:

19 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 10 Monate, gesamt 344 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 19 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7265613c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1524 
10 Raten zu 152 EUR
Fernunterricht

10 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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