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Web-Designer/in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine Tätigkeit als Web-Designer/in

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
gute EDV-Kenntnisse und Umgang mit den u. g. Programmen;
techn. Voraussetzungen: PC oder Mac mit DVD-Laufwerk mit Windows 7 und Monitor mind 17 Zoll, Farbdrucker, Internet-Zugang (DSL), Adobe Programme Photoshop, Dreamweaver

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Theoretische Grundlagen der Gestaltung: u. a. Wahrnehmung und Gestaltung, Form und Komposition, Typografie, Farbe, Idee und Entwurf;
Entwurf und Programmierung: u. a. HTML/XML, CSS, JavaScript, PHP, MySQL, CMS, Shops, Blogs, Foren, Suchmaschinenoptimierung;
Berufskunde: u. a. Marketing, Online-Marketing, Werbe- und Medienpsychologie, Berufsrecht

- Lehrgangsmaterial:

26 Lehrbriefe, diverse Materialien (download)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 542 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 26 Lehrbriefe, diverse Materialien (download)

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7265513c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Zertifikat
Webdesigner/in [privatrechtlich] i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1998 
18 Raten zu 111 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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