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Verkehrsluftfahrzeugführer (Hubschrauber) ATPL-H/IR nach den Regeln von EASA Part-FCL

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Verkehrs-Hubschrauberführer ATPL (H)/IR oder ATPL-H/VFR nach EASA Teil-FCL

Abschluss: Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 17 Jahre, ausreichende Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch, Privatpilotenlizenz (PPL), Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 18 Jahre, Mindestflugerfahrung 155 Stunden, flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1

Lehrgangsinhalte:
u.a Luftrecht - Sprechfunkverfahren - Luftfahrzeugkunde - Triebwerkskunde - Instrumentenkunde - Masse und Schwerpunktlage - Flugplanung - Flugleistung - menschliches Leistungsvermögen - Meteorologie - Allgemeine Navigation - Funknavigation - Flugbetriebsverfahren - Aerodynamik

- Lehrgangsmaterial:

Lerneinheiten Online, maximale Dauer: 18 Monate, Mindestdauer: 18 Wochen, Gesamtbearbeitungszeit: 655 Stunden

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 77 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 1 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lerneinheiten Online, maximale Dauer: 18 Monate, Mindestdauer: 18 Wochen, Gesamtbearbeitungszeit: 655 Stunden

Begleitender Unterricht: 15 Tage (insgesamt 85 Stunden)

  • Nah-Unterricht: 85 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 592714

Die Prüfungsbehörde erhebt Melde- und Prüfungsgebühren.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 5224 
6 Raten zu 833 EUR, sonstige Kosten: 225 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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