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Master - Accountancy - Taxation, Accounting, Finance

Taxation, Accounting, Finance - Master of Accountancy (M.Acc.)

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Accountancy (M. Acc.) im Studiengang Taxation, Accounting, Finance

Abschluss: Master of Accountancy (M.Acc.)

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschl. Studium BWL, VWL, Jura oder Wirschaftsrecht und mind 6 Monate Tätigkeit gemäß WPO § 9 Abs 1 und 2 und Englischkenntnisse auf Niveau B 2 des GER und Zugangsprüfung; im Einzelenen siehe bitte Studienordnung § 2 der EURO-FH bzw. entsprechende Verfahrenssatzung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang

Lehrgangsinhalte:
Angewandte BWL, VWL: Methodische Problemstellungen, Volkswirtschaftslehre, Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling sowie Unternehmensführung und Organisation, Unternehmensfinanzierung und Investitionsrechnung - Wirtschaftsrecht: Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht - Steuern: Steuerrecht - Wirtschaftliches Prüfungswesen: Sonderfragen der Wirtschaftsprüfung, Konzerne/IFRS, Wirtschaftsprüfung - Master-Thesis

- Lehrgangsmaterial:

15 Module (u. a. Lehrbriefe, Fachbücher, Online-Lektionen)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 32 Monate, gesamt 3853 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 28 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 15 Module (u. a. Lehrbriefe, Fachbücher, Online-Lektionen)

Begleitender Unterricht: sechs 1-tägige Seminare

  • Nah-Unterricht: 48 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 154013

Bei einer Dauer von 24 Monaten betragen die Kosten 18960,00 Euro (24 Raten à 790,00 Euro).

Abschluss
Master of Taxation
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 19520 
32 Raten zu 610.00 EUR
Fernunterricht

32 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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