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Suchtberatung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Grundkenntnissen in der Suchtberatung

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und erfolgreiche Teilnahme am begleitenden Unterricht

Lehrgangsinhalte:
Einführung in die Suchtthematik - Psychologie der Sucht - Medizinische Aspekte der Sucht - Aufgaben, Rolle und Tätigkeitsfelder der Suchtberatung - Selbstfürsorge für Suchtberatende - Alkoholismus - Medikamentenabhängigkeit - Betäubungsmittelabhängigkeit - Verhaltenssüchte - Kormobidität bei Suchtverläufen - Motivierende Beratung - Beratungskompetenz - Präventionskonzepte - Familie und Angehörige - Suchtberatung im beruflichen Kontext - Rechtliche Aspekte der Suchtberatung - Systemisch-Lösungsorientierte Ansätze

- Lehrgangsmaterial:

11 Lehrbriefe, 4 Webcasts, 7 Webinare, 1 Onlinevorlesung, 4 Seminare, 6 Onlinetests, 3 Fallarbeiten, 1 Abschlussarbeit

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 14 Monate, gesamt 602 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 11 Lehrbriefe, 4 Webcasts, 7 Webinare, 1 Onlinevorlesung, 4 Seminare, 6 Onlinetests, 3 Fallarbeiten, 1 Abschlussarbeit

Begleitender Unterricht: 2 digitale Seminare (20 Z.Std.), 2 Seminare (32 Z.Std.), 7 Webinare (12 Z.Std.)

  • Nah-Unterricht: 85 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7153505

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2516 
14 Raten zu 169 EUR, Prüfungskosten: 150 EUR
Fernunterricht

14 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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