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Bachelor - Gesundheits- und Sozialmanagement

Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Bachelor of Arts (B.A.) im Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement

Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)

Teilnahmevoraussetzungen:
Fachhochschulreife und berufspraktische Grundkenntnisse bzw. ein Grundpraktikum (Einzelheiten siehe Studienordnung)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Prüfungsordnung der Fern-FH Hmb.

Lehrgangsinhalte:
u.a. Wissenschaftliches Arbeiten - Grundlagen der Führung und des Managements - Qualitätsmanagement - Projektmanagement - Allgemeine Betriebswirtschaftslehre - Rechnungswesen - Controlling - Marketing - Psychologie - Allgemeines Recht - Empirische Methoden - Soziologie - Koordinierung und Organisation von Aufgaben - Personalführung - Gesundheits- und Sozialrecht - Gesundheits- und Sozialpolitik - diverse Wahlpflichtbereiche

- Lehrgangsmaterial:

Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 42 Monate, gesamt 2709 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 15 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module

Begleitender Unterricht: pro Semester ca. 72 Std. sowie ein Hauptpraktikum und ggf. ein Grundpraktikum

  • Nah-Unterricht: 326 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 134707c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Abschluss
Bachelor of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 11830 
42 Raten zu 270 EUR, Prüfungskosten: 490 EUR
Fernunterricht

42 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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