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Sport- und Fitnessmanager/in (Laudius geprüft)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen in betriebswirtschaftlichen Handlungsfeldern der Sport- und Fitnessbranche

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss und einschlägige 3-jährige Berufserfahrung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Einführung in das Sport- und Fitnessmanagement - Personalmanagement - Rechtsgrundlagen für Sport- und Fitnessmanager - Sport- und Fitnessbetriebe vermarkten - Management von Sportvereinen - Sportveranstaltungen organisieren - Sportprojekte realisieren - Kosten- und Leistungsrechnung - Geschäftsbuchhaltung - Sporteinrichtungen finanzieren, in Sportanlagen investieren

- Lehrgangsmaterial:

11 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 413 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 11 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 1-monatige Online-Phase

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7263713

Die Angabe der Lehrgangskosten steht sowohl für die gedruckte als auch für die digitale Variante der Lernmaterialien. Die Kosten lediglich für die digitale Variante betragen 1.068,00 EURO, zahlbar in 12 Raten à 89,00 EURO.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fitnessmanager/in [privatrechtlich]
Sportmanager/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1188 
12 Raten zu 99 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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