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Privatpilotenlizenz PPL-A gemäß EASA Teil-FCL

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Privatpilotenlizenz PPL(A) gemäß EASA Teil-FCL

Abschluss: Prüfung vor der gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre; techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 17 Jahre, flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht - Navigation - Meteorologie - Aerodynamik - Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik - Verhalten in besonderen Fällen - Menschliches Leistungsvermögen

- Lehrgangsmaterial:

7 Fachgebiete, die online (WBT/CBT) zur Verfügung gestellt werden, Mindestdauer: 4 Wochen, maximale Dauer: 18 Monate; Gesamtdurcharbeitungszeit: 90 Stunden

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 4 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 1 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 7 Fachgebiete, die online (WBT/CBT) zur Verfügung gestellt werden, Mindestdauer: 4 Wochen, maximale Dauer: 18 Monate; Gesamtdurcharbeitungszeit: 90 Stunden

Begleitender Unterricht: an 2 Tagen (10 Stunden); der Preis für den Unterricht ist in den Lehrgangskosten enthalten.

  • Nah-Unterricht: 10 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 587213

Die Prüfbehörde erhebt Melde- und Prüfungsgebühren.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 970 
6 Raten zu 141,00 EUR, sonstige Kosten: 120 EUR
Fernunterricht

1 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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