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Privatpilotenlizenz LAPL(A) / PPL(A) gemäß EASA Teil-FCL

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zur Erlangung der Privatpilotenlizenz nach EASA Teil-FCL

Abschluss: Prüfung vor der entsprechenden Landesbehörde/Luftfahrtbehörde oder vor dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 17 Jahre; techn. Voraussetzung: Multimedia PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
u. a. Mindestalter 18 Jahre, flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2

Lehrgangsinhalte:
u. a. Luftrecht - allgemeine Luftfahrtzeugkenntnisse - Technik - menschliches Leistungsvermögen - Verhalten in besonderen Fällen - Meterologie - Navigation - Aerodynamik

- Lehrgangsmaterial:

Lerneinheiten, die online (WBT) zur Verfügung gestellt werden;
minimale Lehrgangsdauer ist 1 Monat und maximale Lehrgangsdauer ist 18 Monate (Gesamtdurcharbeitungszeit beträgt 90 Stunden)

  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 1 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lerneinheiten, die online (WBT) zur Verfügung gestellt werden;

minimale Lehrgangsdauer ist 1 Monat und maximale Lehrgangsdauer ist 18 Monate (Gesamtdurcharbeitungszeit beträgt 90 Stunden)

Begleitender Unterricht: an 2 Tagen

  • Nah-Unterricht: 10 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 590914

Die Prüfbehörden erheben Melde- und Prüfungsgebühren.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 998 
6 Raten zu 66 EUR, Nah-Kurskosten: 499 EUR, sonstige Kosten: 100 EUR
Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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