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Privatpilotenlizenz LAPL(A) / PPL(A) gemäß EASA Teil-FCL

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zur Erlangung der Privatpilotenlizent nach EASA Teil-FCL

Abschluss: Prüfung vor der entsprechenden Landesbehörde/Luftfahrtbehörde

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre
techn. Voraussetzunge: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 17 Jahre, flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht - Allgemeine Luftfahrzeugkunde - Instrumentierung - Masse und Schwerpunkt - Flugleistung - Flugplanung - Menschliches Leistungsvermögen - Meteorologie - Allgemeine Navigation - Funknavigation - Betriebliches Verfahren - Aerodynamik - Funksprechverfahren

- Lehrgangsmaterial:

Lerneinheiten, die online (WBT/CBT) zur Verfügung gestellt werden; minimale Lehrgangsdauer ist 3 Wochen und maximale Lehrgangsdauer ist 18 Monate; Gesamtdurcharbeitungszeit beträgt 90 Stunden

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 97 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lerneinheiten, die online (WBT/CBT) zur Verfügung gestellt werden; minimale Lehrgangsdauer ist 3 Wochen und maximale Lehrgangsdauer ist 18 Monate; Gesamtdurcharbeitungszeit beträgt 90 Stunden

Begleitender Unterricht: an 2 Tagen (insgesamt 10 Stunden)

  • Nah-Unterricht: 10 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 591814

Die Prüfbehörde erhebt Melde- und Prüfungsgebühren.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 940 
2 Raten zu 450.00 EUR - sonstige Kosten: 40.00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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