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Bachelor - Prävention und Gesundheitspsychologie

Prävention und Gesundheitspsychologie (B.A.)

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Bachelor of Arts im Studiengang Prävention und Gesundheitspsychologie

Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)

Teilnahmevoraussetzungen:
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder berufl. Qualifikation und berufl. Fortbildung nach §59 LHG Baden-Württemberg - Englischkenntnisse mind. Niveau B1 - Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder berufl. Qualifikation und berufl. Fortbildung nach §59 LHGBaden-Württemberg - Englischkenntnisse mind. Niveau B1

Lehrgangsinhalte:
Prävention: Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation, Handlungsfelder der Prävention - Gesundheitspsychologie: Allgemeine Psychologie, Persönlichkeitspsychologie, Gesundheitspsychologie - Persönliche Kompetenzen und wissenschaftliches Arbeiten: Selbstmanagement, Wissenschaftliches Arbeiten, Theorie-Praxis-Transfer, Kommunikation und Führung - Bezugswissenschaften: Medizinische Grundlagen, Angebotsstrukturen im Gesundheitssektor
Spezialisierungen: Gesundheits- und Patientencoaching, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Führung und Gesundheit

- Lehrgangsmaterial:

elektronisches Studienmaterial, Quizzes, Videoaufzeichnungen, Onlinebibliothek

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 36 Monate, gesamt 4644 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 30 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • elektronisches Studienmaterial, Quizzes, Videoaufzeichnungen, Onlinebibliothek

Begleitender Unterricht: 48 Tage (384 UE) fakultativ

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 156614

Abschluss
Bachelor of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 13968 
36 Raten zu 388.00 EUR
Fernunterricht

36 Monate

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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