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Master - Maschinenbau

Masterstudiengang Maschinenbau (M.Eng.)

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Engineering im Studiengang Maschinenbau

Abschluss: Master of Engineering (M.Eng.)

Teilnahmevoraussetzungen:
erster akademischer Abschluss an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbarer Abschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang mit mind. 180 ECTS-Credits und mind. 1-jährige einschlägige Berufserfahrung - Englischkenntnisse auf dem Level B1 - Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entsprechen den Teilnahmevoraussetzungen siehe auch §3 der Studien- und Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
Entwicklungsmanagement - u.a. Prozessmanagement in der Entwicklung - Methoden und Verfahren u.a. Digitale Signalverarbeitung, Statistische Versuchsplanung - FEM, Methoden der Finiten Elemente, Robotik und Mechatronische Systeme u.a. Robotersysteme, Antriebe der Mechatronik - Werkstoffe u.a. Modernes Werkstoffdesign in der Industriellen Praxis - Wahlpflichtmodul Teilmodule u.a. Optische Fertigungstechnik - Wahlpflichtmodul Labore u.a. - Wissensmanagement, Change Management, Prozess- und Projektmanagement, Mehrkörpersysteme, Roboterlabor, virtuelle Produktentwicklung, Computational Intelligence, Unternehmensführung

- Lehrgangsmaterial:

6 Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2167 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 21 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 6 Module

Begleitender Unterricht: 42 Tage

  • Nah-Unterricht: 285 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 156514c

Die Prüfungsgebühr für die Master-Thesis beträgt 850,00 EURO.
Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Abschluss
Master of Engineering (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 8820 
18 Raten zu 490.00 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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