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Master - Management im Gesundheitswesen (M.A.)

Master-Studiengang Management im Gesundheitswesen (M.A.)

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Arts (M.A.) im Studiengang Management von Organisationen und Personal im Gesundheitswesen

Abschluss: Master of Arts

Teilnahmevoraussetzungen:
erster berufsqualifizierender akademischer Abschluss, fachlich einschlägiges Studium und mind. 1-jährige berufspraktische Tätigkeit im Gesundheitswesen - siehe hierzu §5 Absatz2 Satz 1,2,3 RahmenPO

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entsprechen den Teilnahmevoraussetzungen

Lehrgangsinhalte:
Empirische Methoden I,II - Gesundheitssystem - Modelle und Theorien von Organisationen und Personal - Leistungswirtschaft und Rechnungswesen - Versorgungsforschung - Gestaltung von Wandel und Innovationen - Strategische und finanzwirtschaftliche Ausrichtung von Unternehmen - Forschungs- und Entwicklungsprojekte - Strategische Steuerung von Organisationen und Personal - Fallstudien zur Finanzwirtschaft im Gesundheitswesen - Wissenschaftliches Arbeiten - nachhaltigkeit und Sicherung von Qualität - Balanced Scorecard - Master Thesis

- Lehrgangsmaterial:

Module und Master-Thesis

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2580 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 25 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module und Master-Thesis

Begleitender Unterricht: fakultative Seminare als Zusatzangebot (ca. 300 Std.) - Näheres beim Institut erfragen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 153913c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 10080 
30 Raten zu 336.00 EUR- Prüfungskosten: 900.00 EUR
Fernunterricht

30 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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